Auch bei Zweifach-Impfung mit offiziellem Nachweis oder einer ärztlich dokumentierten Genesung ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich, da das Virus weiterhin übertragbar ist.
Diese Regelung dürfte, nicht erst, wenn die kostenlosen Bürgertests weggefallen sind, einer rechtlichen Prüfung nicht Stand halten. Das dürfte den jeder Richter sowas von um die Ohren hauen. Zumal sie sich als staatliche "Behörde" damit ja komplett außerhalb bestehenden "staatlichen" Rahmen-Verordnungen bewegen, insbesondere außerhalb des "staatlichen" Linie "Geimpft = Freigeimpft". Im Zweifelsfalls kann man ja sogar aus dem Studium fliegen, wenn ich an einer Pflichtklausur nicht teilnehmen darf. Gut, die Uni könnte mit den Hausrecht argumentieren, aber die Uni ist "staatlich" bzw. erfüllt eine öffentlich rechtliche oder "staatliche" Aufgabe. Insbesondere, wenn der Zugang zu einer staatlichen Dienstleistung mit einer Pay-Mauer (außerhalb der geltenden gesetzlichen Gebührenordnung) verhindert wird. Der private Blumenladen von nebenan könnte so handeln, ja, die öffentliche Hand aber nicht (solange deren Regelung der "öffentlichen Linie", d.h. der Coronaverordnung des betreffendes Bundeslandes, widerspricht - entscheidend ist, was dort drinsteht, nicht was die Uni sagt). Nicht einmal Läden der lebensnotwendigen Grundversorgung, die deshalb ja priviligiert sind, dürften so vorgehen.
Ich tippe, da warten sicherlich schon etliche Jurastudenten freudig-zittrig drauf, die Uni "als Hausarbeitsprojekt" (oder als "Abschlussarbeit") zu verklagen
In Niedersachsen gilt (ein FAQ-Auszug auf Basis der Coronaverordnung des Landes und des Bundes - von der
Seite der Staatskanzlei), tippe das sieht in allen Bundesländern so aus.
F: Stimmt es, dass jetzt in Niedersachsen
in allen Bereichen (d.h. auch in der Uni -ed) geimpfte und vollständig genesene Personen aktuell negativ getesteten Personen gleichgestellt werden?
Q: Ja, so ist es, das ergibt sich aus der
Ausnahmenverordnung des Bundes vom 9. Mai sowie bereits seit dem 19. April aus der
Niedersächsischen Corona-Verordnung. Für vollständig geimpfte und vollständig genesene Menschen
gelten automatisch all diejenigen Lockerungen, die bislang nur für Menschen mit negativen Corona Test gelten.
Und daran ist auch eine Uni zwangsweise gebunden, ob sie es wollen oder nicht, und dabei ist es auch vollkommen egal, was sie sagen.